1C_327/2026
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Wiederherstellung; Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege
13. August
Sachverhalt
Die Eigentümerinnen eines Chalets sollten wegen nicht bewilligter Umbauten innert zwölf Monaten den rechtmässigen Zustand wiederherstellen und die illegalen Räume innert drei Monaten nicht mehr nutzen. Ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wies das Kantonsgericht mangels genügender Belege zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen ab und verlangte einen Kostenvorschuss von 2'000 Franken.
Erwägungen
• Die Gesuchstellerinnen hatten ihre Mittellosigkeit zwar nur unvollständig belegt; als ältere, nicht anwaltlich vertretene und offenbar verfahrensunerfahrene Personen durften sie jedoch nicht ohne Weiteres mit einer abschliessenden Ablehnung rechnen.
• Das kantonale Gericht hätte sie insbesondere zur unklaren Reichweite des Gesuchs (vollständige unentgeltliche Rechtspflege einschliesslich Rechtsbeistand oder bloss Befreiung vom Kostenvorschuss) sowie zur Einreichung fehlender Unterlagen anhalten müssen; angesichts der erheblichen Bedeutung der Wiederherstellung war eine Nachfrist geboten.
Entscheid
Der Entscheid wird aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung nach Ergänzung der finanziellen Angaben zurückgewiesen.