7B_164/2026

Bundesgericht

Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters

Ausstand eines Staatsanwalts

28. Mai

Sachverhalt A.________ erstattete nach einer polizeilichen Intervention zusammen mit C.________ Strafanzeige gegen vier Polizisten; die Untersuchung führte Staatsanwalt B.________. Sie verlangte dessen Ausstand, weil er an einer Einvernahme angeblich verletzende Äusserungen und Gelächter nicht unterbunden, ihre Protokollierungsbegehren abgelehnt und eine Verhandlung trotz ärztlichem Zeugnis nicht verschoben hatte; die kantonale Beschwerdeinstanz wies das Gesuch ab. Erwägungen • Die protokollierten Äusserungen des beschuldigten Polizisten waren trotz ihrer Verletzlichkeit vom Verteidigungsrecht gedeckt; das Ausbleiben einer sofortigen Ordnungsintervention oder einer zusätzlichen Protokollnotiz begründete keine objektive Anschein der Befangenheit, zumal das Schreiben der Beschwerdeführerin dem Protokoll beigelegt wurde. • Die Verweigerung der Verschiebung war angesichts des unklaren ärztlichen Zeugnisses, der gewährten Dispensation und der möglichen Vertretung durch den Anwalt sachlich; frühere Ausstandsgründe waren zudem verspätet geltend gemacht worden. Insgesamt ergab sich weder einzeln noch gesamthaft ein Befangenheitsanschein. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die Ausstandsgesuch bleibt erfolglos.
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