2C_278/2025

Bundesgericht

Gesundheitswesen & soziale Sicherheit

Einstufung gooods Winterthur als Betrieb für Reisende

20. Mai

Sachverhalt Die migrolino AG betreibt eine gooods-Filiale am Bahnhofplatz Winterthur, direkt gegenüber dem Busterminal und wenige Meter vom Bahnhof entfernt. Das Verwaltungsgericht verneinte die Einstufung als Betrieb für Reisende und unterstellte die Sonntagsarbeit der Bewilligungspflicht. Erwägungen • Ein innerstädtisches Busterminal kann als Terminal des öffentlichen Verkehrs beziehungsweise Busbahnhof nach Art. 26 Abs. 4 ArGV 2 gelten; massgeblich sind insbesondere die Zahl der Verbindungen und die ausreichende Frequentierung, nicht die Abgrenzung zwischen Nah- und Fernverkehr. • Das Busterminal und der Bahnhof Winterthur bilden eine Einheit; wegen der unmittelbaren Lage der Filiale im Fussgängerstrom und des grossen Reiseverkehrs sind der örtliche Bezug und das überwiegend aus Reisenden bestehende Kundensegment erfüllt. Ob auch das Sortiment überwiegend auf Reisende ausgerichtet ist, wurde nicht festgestellt. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen, das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung sowie zur Neuverlegung der kantonalen Kosten zurückgewiesen.
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