7F_7/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_991/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 24. November 2025
31. Juli
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf die Beschwerde von A.________ gegen eine Zuger Präsidialverfügung wegen verspäteter Einreichung nicht eingetreten. A.________ verlangte daraufhin die Revision dieses Urteils sowie eine Abstimmungskonferenz und eine Entscheidung in Fünferbesetzung.
Erwägungen
• Bei einem früheren Nichteintretensentscheid muss der Revisionsgrund die damaligen Nichteintretensmotive betreffen; eine erneute Diskussion der materiellen Rechtslage oder Wiedererwägung ist ausgeschlossen.
• Art. 121 lit. c BGG war nicht erfüllt, da im Ausgangsverfahren keine unbeurteilten eigentlichen Anträge auf Abstimmungskonferenz oder Fünferbesetzung gestellt worden waren; zudem besteht darauf kein Parteirechtsanspruch.
• Die Rüge, es hätte wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung in Fünferbesetzung entschieden werden müssen, betrifft nicht revisible Verfahrensvorschriften, sondern die materiell begründete Besetzungsentscheidung.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; auf weitergehende Begehren wurde nicht eingetreten.