2C_152/2026
Bundesgericht
Unterrichtswesen und Berufsausbildung
Wahl einer Schule, Nichtigkeit eines Entscheids
18. August
Sachverhalt
Der Vater eines in Morges wohnhaften Kindes beantragte, dass dieses in einem Collège in Morges-Ouest statt in der Schule Morges-Est eingeschult werde, und berief sich dabei auf organisatorische Schwierigkeiten innerhalb der Familie. Die Schule wies dieses Gesuch im Januar 2024 schriftlich ab; das Kind besuchte im Schuljahr 2024-2025 schliesslich eine Privatschule, worauf der Vater im Jahr 2025 die Feststellung der Nichtigkeit dieser Ablehnung verlangte.
Erwägungen
• Ein aktuelles Interesse fehlte, da sich das Gesuch auf das bereits abgelaufene Schuljahr 2024-2025 bezog; der Beschwerdeführer hat nicht dargetan, dass die kumulativen Voraussetzungen für ein ausnahmsweises Absehen von diesem Erfordernis erfüllt waren, zumal er selbst fast zwei Jahre zugewartet hatte, bevor er die streitige schriftliche Verfügung anfocht.
• Die Nichtigkeit der schriftlichen Verfügung vom 18. Januar 2024 kam nicht in Betracht: Das Gesetz sah sie nicht vor, und eine rechtzeitige Anfechtung oder das Gesuch um einen formellen Entscheid im Zweifelsfall hätte einen wirksamen Rechtsschutz ermöglicht; für die kommenden Jahre bleibt ein neues Gesuch möglich.
Entscheid
Die Beschwerde ist unzulässig.