5A_118/2025
Bundesgericht
Ehescheidung (Liquidation des Güterstands, Unterhaltsbeitrag)
20. August
Sachverhalt
Nach ihrer Trennung im Jahr 2005 liessen sich die Ehegatten scheiden; die Ehefrau, ohne Ausbildung, hatte die Erwerbstätigkeit zugunsten des Haushalts und der Kindererziehung aufgegeben. Die kantonalen Behörden setzten ihre Liquidationsforderung, gestützt auf die Amortisation einer Hypothekarschuld, auf 84'500 fr. fest sowie einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1'200 fr. und später von 1'800 fr. bis zum AHV-Alter des Ex-Ehemannes.
Erwägungen
• Die Amortisation der Hypothekarschuld einer Eigengutliegenschaft, finanziert aus Errungenschaft, begründet eine Ersatzforderung nach Art. 209 Abs. 3 CC; da der Beschwerdeführer weder den Betrag der Amortisation noch eine allfällige Wertminderung beanstandet, ist seine Rüge ungenügend begründet.
• Die Ehe hat die Situation der Ehefrau konkret geprägt: Sie hatte dauerhaft auf ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verzichtet, und angesichts ihrer Invalidität, ihres Alters und ihrer Distanz zum Arbeitsmarkt konnte ihr vernünftigerweise kein höheres hypothetisches Einkommen angerechnet werden.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; der kantonale Entscheid wird bestätigt.