6B_247/2026
Bundesgericht
Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen; Willkür, Verhältnissmässigkeit
10. August
Sachverhalt
A.________ wurde unter anderem wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohungen, Beschimpfungen und Strassenverkehrsdelikten verurteilt; die Strafen waren durch Haft vollständig verbüsst. Wegen paranoider Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit ordnete das Obergericht eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB an. A.________ verlangt eine ambulante Massnahme mit stationärer Einleitungsphase nach Art. 63 Abs. 3 StGB.
Erwägungen
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Entscheid
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Hinweis
Der bereitgestellte Text endet vor den abschliessenden Erwägungen und dem Verfahrensausgang; insbesondere fehlt die Entscheidung über die beantragte ambulante statt stationäre Massnahme.