2F_21/2026

Bundesgericht

Energie

Elektrische Anlagen; Projektierungsbeitrag

1. September

Sachverhalt Das Bundesamt für Energie lehnte den Projektierungsbeitrag für ein geothermisches Kraftwerk ab. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege verweigert und das Bundesgericht auf die dagegen gerichtete Beschwerde mangels genügender Begründung nicht eingetreten war, verlangte die Gesuchstellerin am 28. Juli 2026 die Revision dieses Urteils. Erwägungen • Das Revisionsgesuch wurde verspätet eingereicht: Die 30-tägige Frist für die sinngemäss angerufenen Revisionsgründe nach Art. 121 lit. c und d BGG lief am 15. Juni 2026 ab. • Auch bei rechtzeitiger Einreichung wäre das Gesuch erfolglos geblieben, weil das Bundesgericht den Antrag betreffend die Verfügung des Bundesamts für Energie berücksichtigt hatte; eine abweichende Würdigung begründet keinen Revisionsgrund, und die Verfügung war ohnehin nicht unmittelbar beim Bundesgericht anfechtbar. Entscheid Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten.
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