E-7113/2024
Bundesverwaltungsgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Guinea
10. September
Sachverhalt
Der aus Guinea stammende Beschwerdeführer reiste 2024 als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz ein. Nach Ablehnung seines Asylgesuchs focht er nur die Zulässigkeit, Zumutbarkeit und Möglichkeit des Wegweisungsvollzugs an und berief sich insbesondere auf fehlende Betreuung, die Lage in Guinea sowie psychische Beschwerden.
Erwägungen
• Der Vollzug ist zulässig, weil weder flüchtlingsrechtliches Non-Refoulement noch konkrete Hinweise auf eine Verletzung von Art. 3 EMRK entgegenstehen; Guinea weist zudem keine allgemeine Gewaltlage auf.
• Als inzwischen volljähriger, grundsätzlich gesunder Mann mit familiärem und sozialem Netz in der Herkunftsregion ist dem Beschwerdeführer die Wiedereingliederung zumutbar. Die erst im Beschwerdeverfahren geltend gemachten psychischen Erkrankungen begründen mangels konkreter Gefahr einer erheblichen Verschlechterung trotz eingeschränkter Behandlungsmöglichkeiten in Guinea kein Vollzugshindernis; der Vollzug ist auch möglich.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; eine vorläufige Aufnahme wird nicht angeordnet.