SB.2026.00060
ZH Verwaltungsgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Satzbestimmung und Kapitalgewinn bei OHG-Umwandlung
3. August
Sachverhalt
Der Pflichtige wandelte seine Beteiligung an einer deutschen OHG in eine KG um und übertrug den Kommanditanteil 2017 gegen Verbuchung eines höheren Werts bei der von ihm gehaltenen D AG. Nach seinem Tod führte der Willensvollstrecker das Verfahren weiter; umstritten waren die satzbestimmenden Einkünfte aus dieser Reorganisation.
Erwägungen
• Die Umstrukturierungsbefreiung ist bei ausländischen, nur satzbestimmend erfassten Einkünften analog anwendbar, sofern die ausländische Steuerpflicht fortbesteht und die bisherigen Einkommenssteuerwerte übernommen werden.
• Die Differenz zwischen dem Einkommenssteuerwert des Kommanditanteils und dessen höherem Buchwert bei der D AG, einschliesslich der in Kapitalreserven verbuchten Beträge, ist Veräusserungserlös und als Kapitalgewinn steuerbar; zusätzlich waren AHV-Abzug und Eigenkapitalzins zu korrigieren. Ein Rechtsschutzinteresse für die direkte Bundessteuer fehlte wegen des linearen Höchstsatzes.
Entscheid
Die Beschwerde betreffend Staats- und Gemeindesteuern wurde teilweise gutgeheissen; das satzbestimmende Einkommen wurde neu festgesetzt. Auf die Beschwerde betreffend direkte Bundessteuer wurde nicht eingetreten.