7B_961/2026
Bundesgericht
Verlängerung der Untersuchungshaft
24. August
Sachverhalt
Die Genfer Beschwerdekammer bestätigte die Verlängerung der Untersuchungshaft von A.________ bis zum 9. September 2026. Dieser erhob dagegen Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.
Erwägungen
• Die kantonale Instanz bejahte den dringenden Tatverdacht aufgrund einer Festnahme auf frischer Tat, sichergestellter Einbruchswerkzeuge, Videoaufnahmen und DNA-Spuren sowie Flucht- und Kollusionsgefahr; Ersatzmassnahmen seien ungeeignet.
• Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, weil sie lediglich die frühere Argumentation und eine eigene Version der Geschehnisse wiederholt, ohne sich mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinanderzusetzen.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird wegen offensichtlich unzureichender Begründung nicht eingetreten; die Gerichtskosten von 800 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.