2C_47/2026

Bundesgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

22. Juli

Sachverhalt Die deutsche, rund 70-jährige Beschwerdeführerin bezog bei Renteneinkünften von insgesamt Fr. 750.-- seit Juni 2024 monatlich rund Fr. 2'800.-- Ergänzungsleistungen. Ihre Aufenthaltsbewilligung als Nichterwerbstätige wurde widerrufen und ihre Wegweisung verfügt; kantonal blieb sie erfolglos. Kernaussagen • Ergänzungsleistungen gelten im Rahmen von Art. 24 Anhang I FZA als Sozialhilfe; damit fehlten der Rentnerin die erforderlichen ausreichenden Mittel für ein Aufenthaltsrecht. • Die angebotenen anthroposophischen Behandlungen und Kurse begründeten trotz steigender Umsätze keine freizügigkeitsrechtlich relevante selbstständige Erwerbstätigkeit: Die Umsätze blieben tief, die Beschwerdeführerin war überwiegend staatlich abhängig, und eine existenzsichernde Verbesserung war nicht absehbar; unentgeltliches Engagement war unerheblich. • Ein Aufenthaltsanspruch aus dem Privatleben nach Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 BV war mangels zehnjährigen rechtmässigen Aufenthalts oder besonders ausgeprägter Integration nicht vertretbar geltend gemacht. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit verweigert.
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