8C_318/2026

Bundesgericht

Ergänzungsleistung

Ergänzungsleistung zur AHV/IV (Prozessvoraussetzung)

12. August

Sachverhalt Die Ausgleichskasse sistierte das Einspracheverfahren zur Neufestsetzung der Ergänzungsleistungen ab Januar 2026 bis zum rechtskräftigen Abschluss eines anderen Verfahrens über die Anrechnung eines Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit im April 2025. Das Kantonsgericht bestätigte die Sistierung wegen der präjudiziellen Bedeutung dieses Verfahrens. Erwägungen • Die Sistierung des Einspracheverfahrens betreffend die EL-Neufestsetzung ab Januar 2026 ist ein Zwischenentscheid und setzt für die Anfechtbarkeit insbesondere einen dargelegten, nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteil voraus. • Ein solcher Nachteil wurde weder behauptet noch war er ersichtlich; die Beschwerdeführerin beanstandete vielmehr materiell die EL-Berechtigung, obwohl einzig die Zulässigkeit der Sistierung zu beurteilen war. Eine hinreichend begründete Verfassungsrüge fehlte. Entscheid Auf die Beschwerde gegen den Sistierungsentscheid wurde nicht eingetreten.
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