8C_610/2025
Bundesgericht
Unfallversicherung (Invalidenrente; Einkommensvergleich)
4. August
Sachverhalt
Nach einem Unfall am rechten Handgelenk wurde ein bei der INSAI versicherter Schmied als voll arbeitsfähig in angepassten leichten Tätigkeiten erklärt. Die INSAI verneinte den Rentenanspruch mangels Erwerbsausfalls, während das kantonale Gericht unter analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 und Art. 26bis Abs. 3 OAI ihm eine Rente von 18% zusprach.
Erwägungen
• Art. 26 und Art. 26bis Abs. 3 Satz 1 OAI, welche die nach den RSS-Tabellen ermittelten Einkommen korrigieren, sind im Unfallversicherungsrecht nicht analog anwendbar.
• Der Einkommensvergleich der INSAI ist daher zu bestätigen; die Unterschiede zwischen Invalidenversicherung und Unfallversicherung machen die daraus folgende Ungleichbehandlung nicht verfassungswidrig.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen; das kantonale Urteil wird aufgehoben und der Einspracheentscheid der INSAI wird bestätigt.