1C_260/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Raumplanung

26. August

Sachverhalt Die Stimmberechtigten von Schwarzenberg lehnten die Rückzonung zweier unüberbauter, erschlossener Wohnzonengrundstücke im peripheren Ortsteil Eigenthal ab. Der Regierungsrat ordnete sie im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanungsrevision dennoch an; das Kantonsgericht bestätigte dies. Erwägungen • Die Rückzonung ist trotz der Erschliessung und der teilweisen Umschliessung durch Bauzone raumplanerisch zweckmässig: Die Grundstücke bilden keine Baulücke, liegen peripher, und die kantonalen Kriterien sind gesamthaft, nicht kumulativ, anzuwenden. • Art. 15 Abs. 2 RPG verlangt die Reduktion überdimensionierter Bauzonen; die Siedlungsentwicklung nach innen gebietet keine Verdichtung an peripheren, landschaftlich sensiblen Orten, wenn die kantonale Richtplanung die Entwicklung auf Zentren konzentriert. Konkrete Bauabsichten oder Vertrauensschutzgründe lagen nicht vor. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; auf das Begehren um Entschädigung wegen materieller Enteignung wird nicht eingetreten.
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