7F_36/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Revisionsgesuch betreffend das Urteil 7B_322/2026 und 7B_329/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 21. Mai 2026

23. Juli

Sachverhalt A.A.________ verlangte die Revision eines früheren bundesgerichtlichen Entscheids und den Ausstand der daran beteiligten Richterinnen und Richter, weil diese zuvor zu ihren Ungunsten entschieden hatten. Weitere Umstände zur angeblichen Befangenheit oder ein konkreter Revisionsgrund wurden nicht geltend gemacht. Erwägungen • Die blosse Mitwirkung der betroffenen Richterinnen und Richter am früheren, für die Gesuchstellerin negativen Entscheid begründet nach Art. 34 Abs. 2 BGG keinen Ausstandsgrund; zusätzliche Umstände, die ihre Unparteilichkeit infrage stellten, wurden nicht dargelegt. • Die Gesuchstellerin bezeichnete keinen konkreten Revisionsgrund nach Art. 121 BGG und legte nicht dar, inwiefern ein solcher erfüllt sein sollte; die Gesuche waren deshalb offensichtlich unbegründet beziehungsweise missbräuchlich und konnten in ordentlicher Besetzung erledigt werden. Entscheid Die Ausstands- und Revisionsgesuche wurden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte; die unentgeltliche Rechtspflege wurde verweigert.
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