8C_193/2026

Bundesgericht

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung (Rückzug)

13. August

Sachverhalt A.________ erhob gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung Beschwerde. Mit Schreiben vom 6. Juli 2026 zog er diese Beschwerde zurück. Erwägungen • Der Rückzug der Beschwerde führt gestützt auf Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP zur Abschreibung des bundesgerichtlichen Verfahrens. • Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird nach Art. 66 Abs. 2 BGG verzichtet. Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben; es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
Auf bger.ch öffnen →