KC25.020122
VD Tribunal cantonal
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Provisorische Rechtsöffnung 80 ff. SchKG
28. August
Sachverhalt
Z.________ SA liess X.________ einen Zahlungsbefehl über 1'343 Fr. 20 für Arbeiten im Zusammenhang mit einem Gasleitungsleck zustellen. Der Betriebenen erhob Rechtsvorschlag; die Friedensrichterin erteilte die provisorische Rechtsöffnung im Umfang von 1'279 Fr. 25 gestützt auf einen am 3. Mai 2024 unterzeichneten Kostenvoranschlag und die Rechnung vom 11. November 2024.
Erwägungen
• Der unterzeichnete Kostenvoranschlag stellt nur für die darin unmittelbar entsprechenden fakturierten Leistungen eine Schuldanerkennung dar; die «construction d’une plateforme de protection», die im Kostenvoranschlag nicht enthalten ist, kann nicht von der Rechtsöffnung erfasst werden.
• Das Fehlen des Abschlusses der Auffüllarbeiten ist ohne Bedeutung, da diese Leistungen nicht fakturiert worden sind; nach Rabatt und Mehrwertsteuer beläuft sich die anerkannte Schuld auf 964 Fr. 70.
Entscheid
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die provisorische Rechtsöffnung auf 964 Fr. 70 ohne Zinsen reduziert; die Kosten werden nach Massgabe des Ausgangs des Verfahrens verteilt.