KC25.020122

VD Tribunal cantonal

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Provisorische Rechtsöffnung 80 ff. SchKG

28. August

Sachverhalt Z.________ SA liess X.________ einen Zahlungsbefehl über 1'343 Fr. 20 für Arbeiten im Zusammenhang mit einem Gasleitungsleck zustellen. Der Betriebenen erhob Rechtsvorschlag; die Friedensrichterin erteilte die provisorische Rechtsöffnung im Umfang von 1'279 Fr. 25 gestützt auf einen am 3. Mai 2024 unterzeichneten Kostenvoranschlag und die Rechnung vom 11. November 2024. Erwägungen • Der unterzeichnete Kostenvoranschlag stellt nur für die darin unmittelbar entsprechenden fakturierten Leistungen eine Schuldanerkennung dar; die «construction d’une plateforme de protection», die im Kostenvoranschlag nicht enthalten ist, kann nicht von der Rechtsöffnung erfasst werden. • Das Fehlen des Abschlusses der Auffüllarbeiten ist ohne Bedeutung, da diese Leistungen nicht fakturiert worden sind; nach Rabatt und Mehrwertsteuer beläuft sich die anerkannte Schuld auf 964 Fr. 70. Entscheid Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die provisorische Rechtsöffnung auf 964 Fr. 70 ohne Zinsen reduziert; die Kosten werden nach Massgabe des Ausgangs des Verfahrens verteilt.
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