5A_791/2025
Bundesgericht
Gebühren für die Stiftungsaufsicht
25. August
Sachverhalt
Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht erhob von einer Stiftung für die Prüfung der Jahresberichterstattungen 2021 und 2022 je Fr. 1'300.–. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Gebühren; die Stiftung gelangte dagegen ans Bundesgericht.
Erwägungen
• Die als öffentlich-rechtliche Beschwerde bezeichnete Eingabe ist als Beschwerde in Zivilsachen zu behandeln, da Gebühren der Stiftungsaufsicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilrecht stehen.
• Mangels Streitwerts von Fr. 30'000.– wäre eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darzulegen; entsprechende Ausführungen fehlen, und eine solche Rechtsfrage ist auch nicht offensichtlich. Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde scheidet mangels kantonaler Vorinstanz aus.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; der Stiftung werden die Gerichtskosten von Fr. 1'500.– auferlegt.