5A_791/2025

Bundesgericht

Personenrecht

Gebühren für die Stiftungsaufsicht

25. August

Sachverhalt Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht erhob von einer Stiftung für die Prüfung der Jahresberichterstattungen 2021 und 2022 je Fr. 1'300.–. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Gebühren; die Stiftung gelangte dagegen ans Bundesgericht. Erwägungen • Die als öffentlich-rechtliche Beschwerde bezeichnete Eingabe ist als Beschwerde in Zivilsachen zu behandeln, da Gebühren der Stiftungsaufsicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilrecht stehen. • Mangels Streitwerts von Fr. 30'000.– wäre eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darzulegen; entsprechende Ausführungen fehlen, und eine solche Rechtsfrage ist auch nicht offensichtlich. Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde scheidet mangels kantonaler Vorinstanz aus. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; der Stiftung werden die Gerichtskosten von Fr. 1'500.– auferlegt.
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