6B_788/2025
Bundesgericht
Mehrfacher, teilweiser versuchter Betrug; Strafzumessung; Landesverweisung; Umfang der Überprüfung im Berufungsverfahren (Art. 404 StPO); Wechsel der amtlichen Verteidigung
7. August
Sachverhalt
A.________ verschwieg der Arbeitslosenkasse Arbeitstätigkeit, Einkommen und Krankheitstage, wodurch ihm für Juli 2022 Fr. 3'921.45 ausbezahlt wurden; für August blieb es beim Versuch. Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs und ordnete eine fünfjährige Landesverweisung an; seine Berufung war ausdrücklich auf Strafmass und Landesverweisung beschränkt.
Erwägungen
• Die auf Strafmass und Landesverweisung beschränkte Berufung machte den Schuldspruch rechtskräftig; Art. 404 Abs. 2 StPO erlaubt eine Überprüfung nicht angefochtener Punkte nur zur Verhinderung qualifiziert unrichtiger oder willkürlicher Entscheide, was bei der Betrugsqualifikation nicht vorlag.
• Der Wechsel der amtlichen Verteidigung durfte mangels objektiv erheblicher Vertrauensstörung oder konkreter unwirksamer Verteidigung verweigert werden; Kommunikationsprobleme und abweichende Strategie genügen nicht.
• Die Freiheitsstrafe sowie die Landesverweisung sind bundesrechtskonform: Wiederholte Vorstrafen rechtfertigen Freiheitsstrafe und schlechte Legalprognose; trotz möglichem Härtefall überwiegt das öffentliche Wegweisungsinteresse.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; Schuldspruch, zweimonatige unbedingte Freiheitsstrafe und fünfjährige Landesverweisung bleiben bestehen.