6B_788/2025

Bundesgericht

Straftaten

Mehrfacher, teilweiser versuchter Betrug; Strafzumessung; Landesverweisung; Umfang der Überprüfung im Berufungsverfahren (Art. 404 StPO); Wechsel der amtlichen Verteidigung

7. August

Sachverhalt A.________ verschwieg der Arbeitslosenkasse Arbeitstätigkeit, Einkommen und Krankheitstage, wodurch ihm für Juli 2022 Fr. 3'921.45 ausbezahlt wurden; für August blieb es beim Versuch. Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs und ordnete eine fünfjährige Landesverweisung an; seine Berufung war ausdrücklich auf Strafmass und Landesverweisung beschränkt. Erwägungen • Die auf Strafmass und Landesverweisung beschränkte Berufung machte den Schuldspruch rechtskräftig; Art. 404 Abs. 2 StPO erlaubt eine Überprüfung nicht angefochtener Punkte nur zur Verhinderung qualifiziert unrichtiger oder willkürlicher Entscheide, was bei der Betrugsqualifikation nicht vorlag. • Der Wechsel der amtlichen Verteidigung durfte mangels objektiv erheblicher Vertrauensstörung oder konkreter unwirksamer Verteidigung verweigert werden; Kommunikationsprobleme und abweichende Strategie genügen nicht. • Die Freiheitsstrafe sowie die Landesverweisung sind bundesrechtskonform: Wiederholte Vorstrafen rechtfertigen Freiheitsstrafe und schlechte Legalprognose; trotz möglichem Härtefall überwiegt das öffentliche Wegweisungsinteresse. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; Schuldspruch, zweimonatige unbedingte Freiheitsstrafe und fünfjährige Landesverweisung bleiben bestehen.
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