5F_20/2026
Bundesgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_296/2026 vom 21. April 2026
21. Juli
Sachverhalt
Nach dem Nichteintreten auf ihre Beschwerde gegen einen obergerichtlichen Entscheid im Zusammenhang mit ihrem Konkurs verlangte die Gesellschaft die Revision des bundesgerichtlichen Urteils. Sie berief sich namentlich auf die Nichtberücksichtigung von Tatsachen und Beweismitteln zur behaupteten Aktenverweigerung.
Erwägungen
• Die Gesuchstellerin zeigte keinen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121 ff. BGG auf; ihre Vorbringen zielten vielmehr auf eine unzulässige Wiedererwägung der früheren Nichteintretensentscheidung.
• Die behauptete Nichtberücksichtigung aktenkundiger Tatsachen betraf nicht die tragenden Nichteintretensgründe und vermochte daher keine Revision zu begründen; das Gesuch war zudem querulatorisch und rechtsmissbräuchlich.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.