9C_320/2026
Bundesgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2022
17. Juli
Sachverhalt
Wegen einer offenen direkten Bundessteuer von Fr. 4'359.85, für die ein Verlustschein vorlag, ordnete das Aargauer Steueramt Sicherstellung und Arrest an. Das Verwaltungsgericht verweigerte die unentgeltliche Rechtspflege und setzte einen Kostenvorschuss fest; ein Wiedererwägungsgesuch blieb erfolglos.
Erwägungen
• Bei einer Sicherstellungsverfügung nach Art. 169 DBG sind die massgeblichen Tatsachen nur glaubhaft zu machen und prima facie zu prüfen; dies gilt auch für die Beurteilung der Prozessaussichten im Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
• Die Beschwerdeführerin verlangte zu Unrecht eine freie Sachverhaltsprüfung und erhob keine hinreichend verfassungsbezogenen Rügen; auf die Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid zum Wiedererwägungsgesuch wurde mangels genügender Begründung nicht eingetreten.
Entscheid
Die Beschwerden wurden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; das Verwaltungsgericht muss die Frist für den Kostenvorschuss von Fr. 650.– neu ansetzen.