9C_424/2026

Bundesgericht

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Staats- und Gemeindesteuern des Kantons St. Gallen, Steuerperioden 2012-2021

20. Juli

Sachverhalt Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen eröffnete seinen Entscheid vom 19. Mai 2026 den Beschwerdeführern am 26. Mai 2026. Diese reichten am 26. Juni 2026 Beschwerde betreffend Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperioden 2012–2021 ein. Erwägungen • Die Beschwerdefrist von 30 Tagen lief am 25. Juni 2026 ab; die am 26. Juni 2026 elektronisch eingereichte Beschwerde war damit verspätet. • Das Bundesgericht trat im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG nicht auf die Beschwerde ein und verzichtete umständehalber auf Gerichtskosten. Entscheid Auf die Beschwerde wurde wegen verspäteter Einreichung nicht eingetreten.
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