1C_25/2026
Bundesgericht
Politische Rechte; Abberufung des Syndics; Einberufung der Stimmberechtigten; Abstimmungsergebnis
20. Juli
Sachverhalt
Infolge einer administrativen Untersuchung, die namentlich Verstösse gegen die Ausstandsregeln und eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit festgestellt hatte, berief der Staatsrat des Kantons Waadt das Stimmvolk von Perroy ein, um über die Abberufung seines Syndics abzustimmen. Die Abstimmung vom 18. Mai 2025 genehmigte diese Abberufung mit 556 Stimmen gegen 25; Stimmberechtigte und Vereinigungen fochten sowohl die Einberufung als auch das Ergebnis an.
Erwägungen
• Die auf Art. 139b LC gestützte Abberufungsabstimmung ist kantonal: Der Staatsrat unterbreitet die Abberufung dem Stimmvolk, und es obliegt ihm daher, die Abstimmung einzuberufen, zu organisieren und zu finanzieren sowie die Erläuterungsbroschüre zu erstellen.
• Die Unregelmässigkeiten bei der Einberufung, die angeblich lückenhafte Information und der unvollständige Aktenzugang haben die freie Willensbildung nicht beeinträchtigt: Die Versäumnisse wurden behoben oder waren nicht entscheidend, die Information war objektiv und ausgewogen, und die Abberufung wurde mit 556 Stimmen gegen 25 angenommen; bereits beurteilte oder verspätete Rügen waren zudem unzulässig.
Entscheid
Die Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.