7B_587/2025
Bundesgericht
Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters
Ausstand
5. August
Sachverhalt
Gegen A.________ liefen mehrere Strafverfahren wegen Wirtschaftsdelikten. Nach einem bereits erfolglosen Ausstandsgesuch gegen die Wirtschaftsdeliktsabteilung stellte er erneut Gesuche gegen die Staatsanwaltschaft, einzelne Staatsanwälte und Kriminalkommissäre sowie die Abteilung als solche und berief sich auf zahlreiche frühere und neue Verfahrensfehler.
Erwägungen
• Verfahrensfehler, darunter fünf unzulässige Ausschlüsse von der Teilnahme an Einvernahmen, sind primär mit den vorgesehenen Rechtsmitteln und beweisrechtlich zu korrigieren und begründen nicht automatisch den Ausstand.
• Auch in der Gesamtschau – einschliesslich früherer Gehörsverletzungen, Anzeigen gegen die Verteidigung, beanstandeter Beweiserhebungen und unterlassener Beweisanträge – fehlten besonders krasse oder ungewöhnlich häufige, einseitig zulasten des Beschwerdeführers wirkende Fehlleistungen, die auf eine vorgefasste Haltung schliessen liessen; ein Ausstandsbegehren gegen die Abteilung als solche ist zudem unzulässig, sofern die Befangenheit nicht jedem Mitglied individuell zugeordnet wird.
Entscheid
Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; das Vereinigungsbegehren wurde als gegenstandslos abgeschrieben.