6B_823/2025

Bundesgericht

Straftaten

Grobe Verletzung von Verkehrsregeln; willkürliche Beweiswürdigung

4. September

Sachverhalt A.________ überholte am 29. September 2023 nach dem Ende eines signalisierten Überholverbots mit 80 km/h ein mit 50 km/h fahrendes Fahrzeug. Auf der 265 m einsehbaren Strecke kam ein Fahrzeug entgegen, dessen Lenker die Geschwindigkeit reduzieren musste, damit A.________ das Überholmanöver beenden konnte. Das Obergericht bestätigte deshalb den Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln; A.________ beantragte vor Bundesgericht einen Freispruch oder eine Verurteilung nach Art. 90 Abs. 1 SVG. Erwägungen Entscheid Hinweis Der bereitgestellte Text endet nach der Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen von Art. 90 Abs. 2 SVG und Art. 35 Abs. 2 SVG, vor deren konkreter Anwendung und vor dem Verfahrensausgang.
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