2C_195/2025

Bundesgericht

Sachenrecht

Bäuerliches Bodenrecht

28. Juli

Sachverhalt Der Landwirt A.A.________ beantragte im Hinblick auf einen erbrechtlichen Zuweisungsanspruch die Feststellung, dass sein Betrieb ein landwirtschaftliches Gewerbe sei. Die kantonalen Instanzen verneinten dies allein wegen einer kantonalen Mindestanforderung von 4 ha nutzbarem Eigenland; er verfügte unbestritten über weniger Eigenland, bewirtschaftete jedoch zusätzlich Pachtland. Erwägungen • Das Bundesrecht verlangt zwar eine hinreichende qualitative Eigenlandbasis mit den konstitutiven Betriebselementen, kennt aber keine abstrakte quantitative Mindestfläche. • Die Kantone dürfen deshalb gestützt auf die örtlichen Verhältnisse keine starre Eigenlandfläche – hier 4 ha – als zusätzliche Voraussetzung festlegen; vielmehr ist der Betrieb gesamthaft nach Art. 7 BGBB zu beurteilen, einschliesslich des längerfristig gepachteten Landes und der SAK. Entscheid null Hinweis null
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