1C_116/2026

Bundesgericht

Öffentliches Dienstverhältnis

Öffentliches Dienstrecht (fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses)

8. September

Sachverhalt Im Jahr 2022 von der Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS angestellt, machte A.________ geltend, Opfer von Mobbing geworden zu sein. Ein externes Audit verwarf diese Annahme und stellte Hinweise auf Belästigungen gegenüber ihrer Kollegin fest. Daraufhin löste die Caisse das Arbeitsverhältnis fristlos auf; die kantonalen Instanzen bestätigten die Entlassung und sprachen zugleich eine Entschädigung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu. Erwägungen • Nach waadtländischem öffentlichen Recht setzt die fristlose Entlassung ein Fehlverhalten voraus, das geeignet ist, das Vertrauensverhältnis zu zerstören; starke Verdachtsmomente, wonach die Arbeitnehmerin falsche Vorwürfe der Belästigung erhoben haben könnte, können genügen, um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheinen zu lassen. • Das Bundesgericht überprüft die Anwendung des kantonalen Rechts nur unter dem Gesichtspunkt der Willkür und würdigt die Beweise nicht frei; die Beschwerdeführerin hat nicht dargetan, dass die kantonalen Feststellungen oder die Qualifikation der Verdachtskündigung unhaltbar wären. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
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