6B_353/2026

Bundesgericht

Straftaten

Einfache Drohung, mehrfache, teilweise versuchte Nötigung, mehrfache Beschimpfung; Grundsatz in dubio pro reo; Nichteintreten

30. Juli

Sachverhalt Das Obergericht verurteilte A.________ wegen einfacher Drohung, mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung und mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe und Busse; erstinstanzliche Freisprüche von weiteren Vorwürfen blieben rechtskräftig. Vor Bundesgericht beantragte er Freispruch oder Rückweisung und reichte nachträglich WhatsApp-Kommunikationen als angeblich entlastende Beweismittel ein. Erwägungen • Die neu eingereichten WhatsApp-Verläufe sind als unechte Noven unzulässig, weil nicht dargetan ist, weshalb sie trotz zumutbarer Sorgfalt nicht bereits vorinstanzlich eingereicht werden konnten. • Die Sachverhalts- und Beweiswürdigungsrügen sind pauschal und appellatorisch; zudem stützt sich die Kritik an den Nötigungen auf eine eigene Sachverhaltsversion, ohne Willkürrüge und ohne Auseinandersetzung mit den verbindlichen Feststellungen zu Drohungen, Gewalt und versperrten Ausgängen. • Der Antrag auf Freispruch von Drohung und Beschimpfung ist unbegründet; insgesamt fehlt es an einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Beschwerdebegründung. Entscheid null Hinweis null
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