6B_353/2026
Bundesgericht
Einfache Drohung, mehrfache, teilweise versuchte Nötigung, mehrfache Beschimpfung; Grundsatz in dubio pro reo; Nichteintreten
30. Juli
Sachverhalt
Das Obergericht verurteilte A.________ wegen einfacher Drohung, mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung und mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe und Busse; erstinstanzliche Freisprüche von weiteren Vorwürfen blieben rechtskräftig. Vor Bundesgericht beantragte er Freispruch oder Rückweisung und reichte nachträglich WhatsApp-Kommunikationen als angeblich entlastende Beweismittel ein.
Erwägungen
• Die neu eingereichten WhatsApp-Verläufe sind als unechte Noven unzulässig, weil nicht dargetan ist, weshalb sie trotz zumutbarer Sorgfalt nicht bereits vorinstanzlich eingereicht werden konnten.
• Die Sachverhalts- und Beweiswürdigungsrügen sind pauschal und appellatorisch; zudem stützt sich die Kritik an den Nötigungen auf eine eigene Sachverhaltsversion, ohne Willkürrüge und ohne Auseinandersetzung mit den verbindlichen Feststellungen zu Drohungen, Gewalt und versperrten Ausgängen.
• Der Antrag auf Freispruch von Drohung und Beschimpfung ist unbegründet; insgesamt fehlt es an einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Beschwerdebegründung.
Entscheid
null
Hinweis
null