7F_35/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_1271/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. April 2026
14. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde von A.________ gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens wegen ungenügender Darlegung seiner Zivilforderungen als unzulässig erklärt. Er verlangte die Revision und berief sich darauf, das Gericht habe seinen einheitlichen Schaden aus dem Erwerb einer überteuerten, verletzten Stute sowie weitere Aktenangaben übersehen.
Erwägungen
• Art. 121 lit. d BGG erfasst nur das versehentliche Übergehen oder Fehllesen einer aktenkundigen Tatsache, nicht die rechtliche Würdigung oder eine im ursprünglichen Verfahren versäumte Begründung; die falsche Währungsangabe war zudem nicht entscheidrelevant.
• Bei mehreren unterschiedlichen Wirtschaftsdelikten muss die Privatklägerschaft für jedes Delikt konkret darlegen, welcher Schaden und welche Zivilforderung daraus folgt. Die strengen Begründungsanforderungen zur Rechtsmittellegitimation sind kein überspitzter Formalismus.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die Gerichtskosten von 3'000 Franken werden dem Gesuchsteller auferlegt.