7F_35/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_1271/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. April 2026

14. August

Sachverhalt Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde von A.________ gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens wegen ungenügender Darlegung seiner Zivilforderungen als unzulässig erklärt. Er verlangte die Revision und berief sich darauf, das Gericht habe seinen einheitlichen Schaden aus dem Erwerb einer überteuerten, verletzten Stute sowie weitere Aktenangaben übersehen. Erwägungen • Art. 121 lit. d BGG erfasst nur das versehentliche Übergehen oder Fehllesen einer aktenkundigen Tatsache, nicht die rechtliche Würdigung oder eine im ursprünglichen Verfahren versäumte Begründung; die falsche Währungsangabe war zudem nicht entscheidrelevant. • Bei mehreren unterschiedlichen Wirtschaftsdelikten muss die Privatklägerschaft für jedes Delikt konkret darlegen, welcher Schaden und welche Zivilforderung daraus folgt. Die strengen Begründungsanforderungen zur Rechtsmittellegitimation sind kein überspitzter Formalismus. Entscheid Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die Gerichtskosten von 3'000 Franken werden dem Gesuchsteller auferlegt.
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