B-7445/2025

Bundesverwaltungsgericht

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

B-7445/2025

24. August

Sachverhalt Die Kandidatin ist zum zweiten Mal an der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung 2025 gescheitert, mit einem Durchschnitt von 4,1, jedoch drei Noten von 3,0, darunter 3,0 in Mathematik. Sie focht insbesondere diese Prüfung an und machte deren übermässige Schwierigkeit, ungenaue Formulierungen oder Übersetzungen sowie eine willkürliche Korrektur geltend. Erwägungen • Die Kandidatin hat kein greifbares Element vorgebracht, das belegt, dass die Prüfung den Rahmenlehrplan überschritten hätte; die Statistiken, die Änderung des Programms ab 2026 und der Vergleich mit einer Probeprüfung genügen nicht, um eine übermässige Schwierigkeit nachzuweisen. • Der französische Wortlaut, der nicht immer dem Referenzformular entsprach, war nur bei einem konkreten Nachteil entscheidend, der nicht nachgewiesen wurde; die Unterschiede zwischen den Sprachfassungen fallen zudem in den Beurteilungsspielraum der Prüfer. • Die Korrektur von Frage 2b war nicht offensichtlich unhaltbar: Auf dem Prüfungsblatt war nur eine der beiden erwarteten Koordinaten enthalten, und die geltend gemachte Punktedifferenz hätte ohnehin nicht zum Bestehen führen können. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die Kosten von 1'000 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt, ohne Parteientschädigung.
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