9C_451/2026
Bundesgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Haushaltabgabe gemäss Art. 69 ff. RTVG
14. August
Sachverhalt
Das Bundesverwaltungsgericht wies das Gesuch von A.________ um Sistierung eines Verfahrens betreffend Haushaltabgabe ab. Gegen diese Zwischenverfügung gelangte sie mit einem Schreiben an das Bundesgericht, beantragte darin jedoch lediglich, von der alleinigen Haftung für vom damaligen Partner nicht bezahlte Gebühren befreit zu werden.
Erwägungen
• Die Beschwerdeführerin setzte sich nicht mit der vorinstanzlichen Abweisung ihres Sistierungsgesuchs auseinander und legte nicht dar, inwiefern diese Verfügung Recht verletzt.
• Ihre Ausführungen zur fehlenden Haftung für Haushaltabgaben, Mahnkosten und Betreibungen betrafen nicht den angefochtenen Verfahrensgegenstand; die gesetzlichen Begründungsanforderungen waren damit offensichtlich nicht erfüllt.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.