1C_189/2025

Bundesgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Strassenprojekt; Verkehrsanordnungen

14. August

Sachverhalt Der Kanton Appenzell Ausserrhoden plante an der Kantonsstrasse zwischen der Kantonsgrenze und Jonenwatt einen Dosier-Lichtsignalpförtner samt dauernden Geschwindigkeits- und Verkehrsanordnungen, um Stau aus dem Siedlungsgebiet von St. Gallen zu verlagern. Ein in Bühler wohnhafter und in St. Gallen arbeitender Pendler focht das Projekt an; das Obergericht trat mangels Legitimation nicht ein. Erwägungen • Die Vorinstanz durfte die Legitimation nicht wegen der Distanz zu den Anlagen verneinen: Regelmässige Pendler sind als Strassenbenutzer besonders betroffen, und ein täglicher Zeitverlust von 90 Sekunden begründet ein schutzwürdiges Interesse; eine schematische erhebliche Zeitverlustgrenze besteht nicht. • Materiell verletzt der Pförtner weder den Koordinations- noch den Verhältnismässigkeitsgrundsatz: Für das Projekt sind keine Bewilligungen mehrerer Behörden erforderlich, ein enger sachlicher Zusammenhang mit Massnahmen im Kanton St. Gallen ist nicht dargetan, und das erhebliche öffentliche Interesse überwiegt die geringe Fahrzeitverlängerung. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten.
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