7B_602/2026
Bundesgericht
Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters
Ausstand
21. August
Sachverhalt
In einer Strafuntersuchung wegen unrechtmässigen Bezugs von IV-Leistungen empfahl die beauftragte Psychiaterin, die beiden Beschuldigten getrennt zu begutachten und den Auftrag um Fragen zu Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und Therapiebedürftigkeit zu erweitern. Die Beschuldigten verlangten erfolglos ihren Ausstand; A.________ gelangte gegen die Abweisung ans Bundesgericht.
Erwägungen
• Die Empfehlung zusätzlicher forensisch-psychiatrischer Fragen begründet keinen objektiven Befangenheitsanschein: Solche Begutachtungen beruhen typischerweise auf einer Arbeitshypothese und dürfen vor der gerichtlichen Klärung der Tatbestandsmässigkeit erfolgen.
• Die Gutachterin nahm weder den Tatverdacht noch die rechtliche Beurteilung vorweg, sondern überliess Inhalt, Umfang und Reihenfolge der Abklärungen der Staatsanwaltschaft; die Anforderung weiterer Akten sprach zudem gegen eine vorgefasste Meinung. Eine einseitige Sachverhaltsdarstellung im Gutachtensauftrag ist der Staatsanwaltschaft zuzurechnen.
Entscheid
Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurden abgewiesen; die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.