7B_833/2026
Bundesgericht
Verlängerung Ersatzmassnahmen
3. August
Sachverhalt
Gegen die 77-jährige Beschwerdeführerin läuft wegen Veruntreuung und eines BewG-Delikts ein Strafverfahren; seit November 2024 untersteht sie unter anderem einer Sicherheitsleistung, Ausweis- und Schriftensperre sowie überwachter Eingrenzung. Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte diese Massnahmen bis Ende Juli 2026; das Obergericht bestätigte dies.
Erwägungen
• Die überwachte Eingrenzung ist wegen des verschlechterten Gesundheitszustands, des Alters von 77 Jahren und der inzwischen rund 20-monatigen Dauer angesichts der untersuchungsgegenständlichen Delikte nicht mehr verhältnismässig.
• Sicherheitsleistung von Fr. 100'000.– sowie Ausweis- und Schriftensperre bleiben zumutbar, weil sich die Beschwerdeführerin nach Aufhebung der Eingrenzung in der Schweiz frei bewegen kann, dort teilweise lebt und die besondere Belastung der Sicherheitsleistung nicht dargetan ist; eine allfällige Verfahrensverzögerung erreicht zudem nicht die erforderliche Schwere für eine Aufhebung.
Entscheid
Teilweise Gutheissung: Die überwachte Eingrenzung wird aufgehoben; Sicherheitsleistung und Ausweis- und Schriftensperre bleiben bestehen.