5A_341/2026
Bundesgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Zahlungsbefehl und Konkursandrohung (Zustellung)
9. September
Sachverhalt
Nach mehreren erfolglosen Zustellversuchen am Sitz der A.________ SA und an der Adresse ihrer Verwaltungsrätin stellte das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl und anschliessend die Konkursandrohung durch Publikation zu. Die Gesellschaft erhob mehr als vier Monate nach der Publikation Rechtsvorschlag und bestritt insbesondere die Aktivlegitimation der Forderung sowie die Vollmacht des Vertreters der Betreibungsgläubigerin.
Erwägungen
• Die ediktale Zustellung des Zahlungsbefehls war gültig: Das Betreibungsamt hatte die in Art. 66 LP vorgesehenen Zustellungsarten ausgeschöpft, und die Gesellschaft hatte, obwohl sie über die Bemühungen informiert worden war, keine sachdienlichen Angaben gemacht, die eine Zustellung ermöglicht hätten.
• Die Aktivlegitimation der Forderung ist vom Rechtsöffnungsrichter oder im Rahmen der Klagen nach Art. 79 ss LP zu beurteilen, nicht vom Betreibungsamt oder von der Aufsichtsbehörde; der Mangel an Vertretungsmacht stellt einen Anfechtungsgrund, nicht einen Nichtigkeitsgrund dar, der nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht mehr geltend gemacht werden konnte.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; der Rechtsvorschlag war verspätet und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.