6B_42/2026

Bundesgericht

Straftaten

Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; pflichtwidriges Verhalten bei Unfall; einfache Verletzung von Verkehrsregeln; Willkür, Unschuldsvermutung

21. Juli

Sachverhalt A.________ fuhr am 28. Oktober 2022 alkoholisiert mit einem Personenwagen durch eine gesperrte Baustelle, beschädigte Signal- und Weidezäune und entfernte sich, ohne den Schaden zu melden. Die Polizei stellte ihn später zu Hause fest, wobei er Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit verweigerte; kantonal wurde er wegen Vereitelung solcher Massnahmen, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und einfacher Verkehrsregelverletzung verurteilt. Erwägungen • Die polizeiliche Ersteinvernahme des Zeugen und die Fotowahlkonfrontation erfolgten vor Eröffnung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung, weshalb kein Teilnahmerecht bestand; die später gewährte Konfrontation mit dem Beschwerdeführer und seiner Verteidigung machte die Aussagen verwertbar. • Die vorinstanzliche Würdigung der Zeugenaussage, der beim Beschwerdeführer festgestellten Alkoholisierungsanzeichen sowie seines Aussage- und Verweigerungsverhaltens ist trotz möglicher Alternativszenarien nicht offensichtlich unhaltbar; die Schuldsprüche verletzen weder das Willkürverbot noch die Unschuldsvermutung. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die vorinstanzliche Verurteilung bleibt bestehen.
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