1C_417/2026

Bundesgericht

Rechtshilfe und Auslieferung

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Deutschland: Herausgabe von Beweismitteln

27. August

Sachverhalt Die deutschen Behörden ersuchten um Unterlagen zu einer Kreditkarte, deren Zahlungen über ein Konto der A.________ AG abgewickelt worden sein sollen, im Zusammenhang mit einem gegen B.________ geführten Bankrottverfahren. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ordnete die Herausgabe präzise bezeichneter Unterlagen zum Kartenkonto der A.________ AG an; das Bundesstrafgericht bestätigte dies. Erwägungen • Die Beschwerde in Rechtshilfesachen setzt einen besonders bedeutenden Fall voraus; dessen Vorliegen ist von der beschwerdeführenden Person substantiiert darzulegen, was hier unterblieb. • Unabhängig davon hatte die Vorinstanz die Verhältnismässigkeit, die potentielle Erheblichkeit und den Editionszeitraum rechtskonform geprüft; die pauschale Kritik der A.________ AG an der Herausgabe der vier konkret bezeichneten Dokumente genügte der Begründungspflicht nicht. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; das Gesuch um aufschiebende Wirkung wurde gegenstandslos.
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