SBK 2026 63
GR Gerichte
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Neufestsetzung kantonaler Kostenfolgen
26. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht wies das Rechtsöffnungsgesuch von B._____ über CHF 31'542.85 endgültig ab und wies die Sache zur Neufestsetzung der kantonalen Kosten und Entschädigungen zurück. A._____ verlangte dafür die Rückerstattung seines Kostenvorschusses sowie eine Parteientschädigung von CHF 3'068.–.
Erwägungen
• Eine erneute Anhörung ist nach der Rückweisung nicht erforderlich, wenn lediglich die Kostenfolgen anhand der gesetzlichen Regeln neu festzusetzen sind und die Parteien dazu bereits ausreichend Stellung nehmen konnten.
• A._____ obsiegt vollständig; die kantonalen Gerichtskosten von CHF 500.– und CHF 750.– trägt B._____. Der nicht anwaltlich vertretene A._____ erhält mangels begründeten Falls keine Umtriebsentschädigung, jedoch ermessensweise je CHF 25.– notwendige Auslagen; die nachträglich eingereichte, pauschale Kostenaufstellung ist unbeachtlich.
Entscheid
Die kantonalen Kosten wurden B._____ auferlegt, A._____s Kostenvorschuss zurückerstattet und ihm je CHF 25.– Parteientschädigung für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren zugesprochen.