SBK 2026 63

GR Gerichte

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Neufestsetzung kantonaler Kostenfolgen

26. August

Sachverhalt Das Bundesgericht wies das Rechtsöffnungsgesuch von B._____ über CHF 31'542.85 endgültig ab und wies die Sache zur Neufestsetzung der kantonalen Kosten und Entschädigungen zurück. A._____ verlangte dafür die Rückerstattung seines Kostenvorschusses sowie eine Parteientschädigung von CHF 3'068.–. Erwägungen • Eine erneute Anhörung ist nach der Rückweisung nicht erforderlich, wenn lediglich die Kostenfolgen anhand der gesetzlichen Regeln neu festzusetzen sind und die Parteien dazu bereits ausreichend Stellung nehmen konnten. • A._____ obsiegt vollständig; die kantonalen Gerichtskosten von CHF 500.– und CHF 750.– trägt B._____. Der nicht anwaltlich vertretene A._____ erhält mangels begründeten Falls keine Umtriebsentschädigung, jedoch ermessensweise je CHF 25.– notwendige Auslagen; die nachträglich eingereichte, pauschale Kostenaufstellung ist unbeachtlich. Entscheid Die kantonalen Kosten wurden B._____ auferlegt, A._____s Kostenvorschuss zurückerstattet und ihm je CHF 25.– Parteientschädigung für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren zugesprochen.
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