6B_634/2024

Bundesgericht

Straftaten

Grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Willkür, Grundsatz in dubio pro reo etc.

19. August

Sachverhalt A.________ wurde verurteilt, innerorts die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h überschritten zu haben. Das Kantonsgericht bestätigte den Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung, reduzierte jedoch die Strafe auf 40 Tagessätze zu Fr. 330.-- und eine Busse von Fr. 3'300.--. Erwägungen • Die Vorinstanz durfte auf das METAS-Gutachten zur korrekten Durchführung der Radarmessung sowie auf die morphologischen Gutachten und die Haltereigenschaft zur Identifikation des Beschwerdeführers abstellen; die dagegen erhobenen Einwände erschöpften sich in appellatorischer Kritik und begründeten weder Willkür noch ernsthafte Zweifel. • Die Bemessung des Tagessatzes anhand von Vermögenserträgen war nicht willkürlich; Schulden bleiben dabei ausser Betracht. Hingegen fehlten jegliche Erwägungen, weshalb trotz der erheblichen Strafreduktion die Kosten des Berufungsverfahrens vollständig dem Beschwerdeführer auferlegt und keine Parteientschädigung zugesprochen wurden. Entscheid Die Beschwerde wird im Kostenpunkt teilweise gutgeheissen; die Kosten- und Entschädigungsregelung wird aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen, im Übrigen wird sie abgewiesen.
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