VB.2025.00847

ZH Verwaltungsgericht

Politische Rechte

Abstimmungsinformationen zur Gestaltungsplanrevision

30. Juli

Sachverhalt Die Gemeindeversammlung Erlenbach genehmigte am 16. Juni 2025 die Teilrevision des privaten Gestaltungsplans Sigst Süd. A und B rügten, die Abstimmungsunterlagen informierten insbesondere über die zulässige Ausnützung und die Weitergeltung des Gestaltungsplans irreführend, und verlangten die Aufhebung des Beschlusses. Erwägungen • Massgeblich ist nicht die abschliessende Auslegung des Gestaltungsplans, sondern ob die behördlichen Informationen eine freie und unverfälschte Willensbildung ermöglichten; dies war hier der Fall. • Der Vergleich mit einer Arealüberbauung war trotz der Perimeterfläche von nur 5'432 m² zulässig, weil eine Arealüberbauung auch übergreifend möglich ist; die ausgewiesene Nutzungssteigerung von knapp 20 % beruhte auf vertretbarer Berechnung der Gesamtnutzfläche und war nachvollziehbar. • Die Informationen waren insgesamt widerspruchsfrei, umfassend und rechtsgrundlagenkonform; auch die Weitergeltung des privaten Gestaltungsplans entleerte die Grundordnung nicht ihres Sinngehalts. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen.
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