1C_706/2025
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
25. August
Sachverhalt
A.________ focht die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone an; das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies seine Beschwerde ab. Im bundesgerichtlichen Verfahren ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege und räumte ein, seine Beschwerde weitgehend wörtlich an eine frühere Eingabe angelehnt zu haben.
Erwägungen
• Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
• Da die Beschwerde inhaltlich weitgehend mit einer bereits abgewiesenen und als aussichtslos beurteilten Beschwerde übereinstimmt, fehlt es auch hier offensichtlich an genügenden Erfolgsaussichten; der Kostenvorschuss ist separat anzusetzen.
Entscheid
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.