A-7041/2025
Bundesverwaltungsgericht
Sicherheitsrisiko aufgrund ungeklärter Polizeieinsätze
28. August
Sachverhalt
Der seit 2018 beim Bund beschäftigte Beschwerdeführer wurde 2019 nach einer erweiterten Personensicherheitsprüfung als unbedenklich beurteilt. In der Wiederholungsprüfung für seine inzwischen weniger sicherheitsempfindliche Tätigkeit als Lastwagenführer berücksichtigte die Fachstelle namentlich zwei ungeklärte Polizeieinsätze von 2021 und 2022 und erliess eine Risikoerklärung.
Erwägungen
• Eine erneute, tiefere Prüfstufe darf dieselben bereits beurteilten Verhaltensmuster nicht ohne hinreichend gewichtige neue Tatsachen wesentlich negativer würdigen; die frühere Sicherheitserklärung ist konsistent zu berücksichtigen.
• Die beiden Polizeiberichte enthielten lediglich einseitige, unbestätigte und widersprüchliche Behauptungen. Daraus auf mangelnde Glaubwürdigkeit, Integrität und Verantwortungsübernahme zu schliessen, beruhte auf unzulässigen Vermutungen und begründete kein Sicherheitsrisiko.
Entscheid
Die Beschwerde wurde gutgeheissen und die Risikoerklärung aufgehoben.