4A_60/2026
Bundesgericht
Forderung aus Arbeitsvertrag
3. September
Sachverhalt
Eine Flight Attendant verweigerte die von ihrer Arbeitgeberin während der Pandemie angeordnete Covid-19-Impfung und wurde deshalb gekündigt. Sie verlangte sechs Monatslöhne wegen missbräuchlicher Kündigung; Arbeitsgericht und Obergericht wiesen die Klage ab.
Erwägungen
• Das Impfobligatorium war als Weisung zulässig: Die betrieblichen Interessen an der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs, der Einhaltung wechselnder Einreisevorschriften und der Gleichbehandlung des Personals überwogen den Eingriff in die persönliche Freiheit; eine mildere gleich geeignete Massnahme war nicht ersichtlich.
• Die Kündigung wegen beharrlicher Nichtbefolgung dieser zulässigen Weisung war nicht missbräuchlich. Die Einwände zur fehlenden betrieblichen Notwendigkeit, zur Sicherheit der Impfstoffe und zur Beweiswürdigung erschöpften sich weitgehend in appellatorischer Kritik und belegten keine Willkür; auf die Rüge des Verzichts auf eine Berufungsantwort fehlte der Beschwerdeführerin das Rechtsschutzinteresse.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.