7B_812/2025

Bundesgericht

Strafprozess

Entsiegelung

24. Juli

Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft verlangte von einer GmbH die Jahresrechnung einer Gesellschaft, gegen deren verstorbenen Alleinaktionär wegen Wirtschaftsdelikten ermittelt worden war. Das Zwangsmassnahmengericht verweigerte die Entsiegelung einer darin enthaltenen detaillierten Leistungsübersicht eines Rechtsanwalts; die Staatsanwaltschaft focht dies an. Erwägungen • Die Staatsanwaltschaft legte nicht dar, dass die Nichtentsiegelung der einzelnen Leistungsübersicht die Weiterführung des Strafverfahrens oder die geplante Einziehung wesentlich erschwere oder verunmögliche; damit war ein nicht wiedergutzumachender Nachteil nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG nicht dargetan. • Die Leistungsübersicht betraf Vorgänge nach dem Tod des Beschuldigten und war für dessen Strafbarkeit unerheblich; als einzelner Beleg zu Anwaltszahlungen von rund Fr. 31'000.-- im Jahr 2023 war sie angesichts der zu klärenden Geldflüsse von über Fr. 2 Mio. nicht unverzichtbar, zumal alternative Beweismittel und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestanden. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.
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