5F_26/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 4. Juni 2026 (5F_14/2026 [Urteil 5A_1075/2025; Urteil CMPEA.2025.53/ae])
14. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde betreffend die vorsorgliche Suspendierung des Besuchsrechts des Gesuchstellers gegenüber seinem Sohn und die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung abgewiesen. Ein erstes Revisionsgesuch war als unzulässig erklärt worden; dagegen richtete sich das vorliegende zweite Gesuch, verbunden mit einem Nebenbegehren zur angeblich fehlenden objektiven Unparteilichkeit der Kontrollinstanzen.
Erwägungen
• Ein Revisionsentscheid des Bundesgerichts kann nur wegen einer Unregelmässigkeit im Revisionsverfahren selbst angefochten werden; die Rüge, das frühere Revisionsgesuch sei materiell falsch als ungenügend begründet beurteilt worden, ist kein Revisionsgrund nach Art. 121 LTF.
• Die pauschale Kritik an der möglichen Befangenheit sämtlicher am Ausgangsverfahren beteiligter Behörden erfüllt Art. 121 lit. a LTF nicht, der ausschliesslich die Zusammensetzung und die Ausstandsregeln des Bundesgerichts betrifft.
Entscheid
Auf die Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; das Nebenbegehren wurde gegenstandslos erklärt, die unentgeltliche Rechtspflege verweigert und die Gerichtskosten dem Gesuchsteller auferlegt.