7B_785/2026
Bundesgericht
Siegelung; Nichteintreten auf die Beschwerde in Strafsachen (ungenügende Begründung)
13. August
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer verzichtete am 4. Mai 2026 nach polizeilicher Information schriftlich auf die Versiegelung seines sichergestellten Mobiltelefons, verlangte diese am 6. Mai dennoch und focht die daraufhin ergangene kantonale Nichteintretensverfügung an.
Erwägungen
• Die kantonale Beurteilung, wonach der Beschwerdeführer am 4. Mai 2026 nach ausdrücklicher Information und schriftlicher Bestätigung gültig auf die Versiegelung seines Mobiltelefons verzichtet hatte und sein späterer Widerruf rechtsmissbräuchlich war, wurde nicht sachbezogen angefochten.
• Die Rügen zur Fristberechnung und zu einer angeblich nicht gewährten Stellungnahme beruhten auf einer unzutreffenden Lesart des angefochtenen Entscheids; weitergehende materielle Rügen sprengten den Streitgegenstand.
Entscheid
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht ein.