9C_365/2025
Bundesgericht
Invalidenversicherung (Expertisekosten)
6. August
Sachverhalt
Nach der Abweisung des Leistungsbegehrens von A.________, gestützt namentlich auf zwei multidisziplinäre Gutachten, sprach ihm das kantonale Gericht eine ganze Rente zu und auferlegte die Kosten eines gerichtlichen psychiatrischen Gutachtens von 11'000 Franken der IV-Stelle. Diese focht ausschliesslich diese Kostenverteilung an.
Erwägungen
• Die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens können der Invalidenversicherung nur auferlegt werden, wenn die administrative Abklärung erhebliche Lücken oder Mängel aufweist und das Gutachten diese Mängel unmittelbar behebt.
• Das kantonale Gericht hat diesen Kausalzusammenhang nicht dargetan: Es hat weder widersprüchliche medizinische Stellungnahmen bezeichnet noch erklärt, weshalb die beiden administrativen Gutachten nicht zuverlässig gewesen seien, sodass die Kostenauflage nicht gerechtfertigt war.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen und Ziffer III des kantonalen Urteils, mit welcher die 11'000 Franken Kosten des gerichtlichen Gutachtens der IV-Stelle auferlegt wurden, wird aufgehoben.