5D_30/2026
Bundesgericht
Vollstreckung (Wohnungsausweisung)
17. August
Sachverhalt
In einem Eheschutzverfahren vereinbarten die Parteien gerichtlich, dass die Beschwerdeführerin die eheliche Liegenschaft bis zum 15. Oktober 2025 verlässt. Nachdem sie dort verblieb, wurde ihre Ausweisung vollstreckt; das Obergericht bestätigte diesen Entscheid.
Erwägungen
• Die Beschwerdeführerin rügte weder ausdrücklich noch sinngemäss eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte und setzte sich nicht konkret mit dem angefochtenen Exmissionsentscheid auseinander.
• Ihre allgemeinen Ausführungen zu ihrer persönlichen Situation, zur Obhut, zum Besuchsrecht und zur Begutachtung genügten dem strengen Rügeprinzip der subsidiären Verfassungsbeschwerde nicht.
Entscheid
null
Hinweis
null