6B_274/2026
Bundesgericht
Landesverweisung; Ausschreibung im SIS
17. Juli
Sachverhalt
Nigerianischer Staatsangehöriger, der 2010 in die Schweiz eingereist war und Vater von vier Kindern ist, die mit seiner ehemaligen Partnerin leben, wurde A.A.________ wegen qualifizierten Kokainhandels und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Seine zehnjährige Landesverweisung mit Ausschreibung im SIS wurde im Berufungsverfahren bestätigt.
Erwägungen
• Die obligatorische Landesverweisung wegen einer schweren Straftat nach dem BetmG konnte nicht unter Berufung auf den Härtefall unterbleiben: Die Integration in der Schweiz war ungenügend, die Beziehungen zu den Kindern waren durch das fehlende gemeinsame Haushalten begrenzt, und der Beschwerdeführer verfügte weiterhin über ein familiäres Netzwerk in Nigeria.
• Das öffentliche Interesse an der Landesverweisung überwog deutlich, namentlich angesichts des Handels mit 457,11 g reinem Kokain, der den Schwellenwert der Gefährdung vieler Personen bei weitem überstieg, sowie der Freiheitsstrafe von fünf Jahren; besondere Umstände, die im Lichte von Art. 8 CEDH und Art. 66a Abs. 2 StGB eine andere Interessenabwägung rechtfertigen würden, lagen nicht vor.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die Landesverweisung und ihre Ausschreibung im SIS bleiben aufrechterhalten.